Hallo zusammen, aufgrund von Hörensagen Dritter wollte ich mal bei euch Experten heir nachfragem, eigene Recherchen im Netz sagen mir, wir brauchen NICHTS !
In NRW gilt, für Teiche unter 100m3 braucht man keinerlei Baugenehmigung, Schwimmteiche und Schwimmbecken aussen vor.
Nun gibts noch ne zweite sehr unklar formulierte Seite des Amt für Umwelt- und Naturschutz aus unserem Kreis.
Dort steht, dass man sich einen FISCHTEICH (!) genehmigen lassen muss und das es um die 1000 Euro kostet...
Im Antrag selbst stehen dann aber zum Ankreuzen wie Entnahme von Wasser oder Zuleitung in öffentliche Gewässer, private oder gewerbliche Nutzung, bla. Nichts von abgeschlossenen Teichbecken (!) oder gar einer Größe des Teiches. Gilt dann auch für die 100 Liter Goldfischwanne aus dem Baumarkt oder wie :) ?
Ich nehme an, dies bezieht sich nur darauf, wenn man einen Fluss o.Ä. in der Nähe hat den man Anzapft und ist vollkommen irrelevant für einen Stand Alone Teich auf dem eigenen Grundstück, richtig ?
Danke für euren Input !
Malzeit, ich habe damals bei der Gemeinde (Süd-Siegerland) angerufen und höflich nachgefragt. Konnte das so umsetzen ohne Schriftverkehr.
In einem MK Blog und das habe ich auch mal für meine Region nachlesen können, kann es Probleme geben wenn man was mit Fundament baut und zu nah an der Grenze ist, bzw. ausserhalb des Bebauungsplan für das Grundstück.
Seit ca 2 Jahren gibt es aber auch "vereinfachte Bebauungsverfahren" zur genehmigungsfreien Umsetzung. Gartenhütte an Grenze, Carport etc...
Ich empfehle Dir kurz im Rathaus anzurufen oder ne Mail zu schreiben was Du ungefähr vor hast, mit Abstandsmaßen/Volumen und ob die direkt was sagen können oder Dir Infos schicken/verlinken können.
Und immer schön mitschreiben mit Zeit/Datum/Gesprächpartner. ;-)
Mit freundlichen Grüßen